Informationen zum DQR
Der DQR ist 2013 in Kraft getreten. Von Anfang an waren Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6 zugeordnet. Damit befinden sich diese Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen und Universitäten. Die IHK-Abschlüsse „Geprüfter Betriebswirt“ und „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ sind seit 2016 dem DQR-Niveau 7 zugeordnet und damit gleichwertig zu den hochschulischen Master-Abschlüssen.
Der DQR ist ein Bewertungs- und Vergleichsinstrument für Bildungsabschlüsse in Deutschland. Er hat das Ziel, alle deutschen Qualifikationen in einem Ganzen darzustellen und somit unter- und zueinander vergleichbar zu machen. Dabei ordnet er die Qualifikationen einer Hierarchie aus acht Stufen zu und beschreibt ihre Merkmale nach Fachwissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit.
Durch den DQR wird die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung festgestellt. Die beiden großen Säulen der allgemeinen Bildung (Schule und Hochschule) und der Berufsbildung (Aus- und Weiterbildung) werden verzahnt. Gerade bei der Gewinnung von Arbeitnehmern gibt der DQR der Personalverwaltung ein Instrument an die Hand, um Qualifikationen der Bewerber besser vergleichen zu können.
Der Hinweis auf das DQR-Niveau im Zeugnis kann Absolventen z. B. bei Bewerbungen helfen, potenziellen Arbeitgebern die eigene berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen.
Die Qualifikationen werden dabei nicht daran gemessen, wie die Anforderungen an Lehrplan, Maßnahmedauer, Ausbildung der Lehrkräfte usw. sind, sondern welches Lernergebnis erreicht wurde und welche Kompetenzen der Arbeitgeber erwarten kann.
Zudem lässt sich der DQR für Tätigkeitsbeschreibungen nutzen. Anhand des Qualifikationsrahmens kann der eigene Karriereweg besser geplant und im Rahmen eines lebenslangen Lernens geeignete weiterführende Bildungsmaßnahmen ausgewählt werden.