Urteil zur Haftung wegen unvollständiger Rechtsformbezeichnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2022 (Az. III ZR 210/20) mit der persönlichen Haftung des Vertreters einer UG (haftungsbeschränkt) bei Auftreten im Geschäftsverkehr ohne vollständige Bezeichnung befasst. Im gegenständlichen Fall ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne den Zusatz “haftungsbeschränkt” im Rechtsverkehr aufgetreten. Der BGH führt aus, dass die Unternehmergesellschaft gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG in ihrer Firma die Bezeichnung “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” führen muss. Er sieht ein besonderes Bedürfnis des Rechtsverkehrs an einem solchen Hinweis, da die Unternehmergesellschaft mit einem geringen Stammkapital ausgestattet sein kann. In diesem Fall besteht aus Sicht des BGH die Gefahr, dass der Geschäftspartner “Dispositionen trifft, die er bei Kenntnis des wahren Sachverhalts ganz oder zumindest teilweise unterlassen hätte”.

Zum Urteil des BGH

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Marke als Herkunftshinweis

Ein unterhalb der Artikelbezeichnung auf dem Portal Amazon.de als “Marke” eingetragenes Zeichen wird in der Regel als Herkunftshinweis des Produktes wahrgenommen. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn ein Anbieter eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien des Marketplace-Betreibers nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 26.03.2021 (Az. 6 U 11/21).

Zum Urtel des OLG Köln

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Haftung eines Marketplace-Verkäufers

Ein Marketplace-Verkäufer haftet auch dann für wettbewerbswidrige Äußerungen, die in den Amazon-Produktbeschreibungen stehen, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Urteil vom 04.11.2021 (Az. 2 U 49/21).

Zum OLG-Urteil

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Irreführende Werbung mit 5 Sternen

Ein Onlineshop darf nicht für Produkte mit fünf Sternen werben, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass noch keine Bewertung abgegeben wurde. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 23.09.2021 (Az. 16 O 139/21) entschieden.

Pressemeldung der Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.

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OLG Beschluss zum Namensbestandteil “Manufaktur”

Mit Beschluss vom 29.06.2021 (Aktenzeichen 6 U 46/20) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass die Firmierung “Manufaktur” irreführend ist, wenn das Unternehmen nicht überwiegend in Handarbeit fertigt.

Zum OLG-Beschluss

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01.01.2022: wichtige Änderungen im Überblick

Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran änderen auch die aktuellen Rahmenbedingungen (Corona-Pandemie) nichts.

Einkommensteuer – Grundfreibetrag
Keine Steuern zu zahlen sind bis 9.984,00 Euro (2021: 9.744,00 Euro). Ehepartnern stehen 19.968,00 Euro steuerfrei zu (2021: 19.488 Euro,00). Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 58.597,00 Euro (2021: 57.919,00 Euro), er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Zusammenveranlagte Ehegatten haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.

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ab 01.01.2022: ALG II wird erhöht

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