Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran änderen auch die aktuellen Rahmenbedingungen (Corona-Pandemie) nichts.
Einkommensteuer – Grundfreibetrag
Keine Steuern zu zahlen sind bis 9.984,00 Euro (2021: 9.744,00 Euro). Ehepartnern stehen 19.968,00 Euro steuerfrei zu (2021: 19.488 Euro,00). Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 58.597,00 Euro (2021: 57.919,00 Euro), er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Zusammenveranlagte Ehegatten haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.
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Für Alleinstehende plant die Regierung eine Erhöhung um 3 Euro von 446 auf 449 Euro monatlich. Der Satz der Grundsicherung für Partnerinnen, Partner und Ehegatten soll um 3 auf 404 Euro steigen.
Quelle: BMAS-Pressemeldung vom 15.09.2021