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ab Sommer 2023: SV-Meldeportal

Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Ab Sommer 2023 wird sv.net vom SV-Meldeportal als neue Ausfüllhilfe abgelöst.

Die EU gibt vor, dass gemäß dem Onlinezugangsgesetz und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der EU soll mit einem zugelassenen Authentisierungsmedium die 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe wird ab Sommer 2023 die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbständige daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

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bis 30.06.2023: Erleichterter Zugang beim Kurzarbeitergeld verlängert

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld hat das Bundeskabinett hat per Verordnung bis Mitte 2023 verlängert.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

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Entlastungspakete 2022/2023

Die Bundesregierung hat im November 2022 umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Diese umfassen fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Privatpersonen und Unternehmen unterstützen, Energiekosten dämpfen und Arbeitsplätze sichern. Hier kommen Sie zu allen beschlossenen Maßnahmen im Überblick.

Nachfolgende Links führen zu ausgewählten Maßnahmen für Unternehmer:

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Laptop, Notizblock, Notizbuch, Kalender, Mobiltelefon, Handy, Stift, Termin, Terminübersicht, Terminplan

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vor:

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2023 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt auf 3.395 ,00Euro/Monat (2022: 3.290,00 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.290,00 Euro/Monat (2022: 3.150,00 Euro/Monat).

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seit 01.01.2022 bis 31.03.2022: Verlängerung Kurzarbeitergeld (KugverlV)

Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungs­­verordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängert.

Details in der Pressemeldung des BMAS vom 24.11.2021

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