Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

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Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz, 2. PatMoG) verbessert die Synchronisierung des Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens im Patentrecht und beschränkt den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch in bestimmten Härtefällen nach Ermessen des Gerichts. Für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt besteht zudem ab dem kommenden Jahr auch die Möglichkeit, per Videokonferenz an Verhandlungen, Anhörungen und Vernehmungen in den Schutzrechtsverfahren teilzunehmen. Dies kann in vielen Fällen Kosten und Zeit einsparen und die Verfahren beschleunigen. Das Gesetz wurde am 17.o8.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I S. 3490) veröffentlicht.

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