Vertretung einer eingetragenen Genossenschaft

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Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Beschluss vom 15.03.2020 (Az. 4 W 21/20) entschieden, dass ein zu ermächtigendes Vorstandsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft an einer Einzelermächtigung nach § 25 Abs. 3 S.1 Genossenschaftsgesetz selbst mitwirken muss, sofern der Vorstand ohne dieses nicht vertretungsbefugt ist.

Zum OLG-Beschluss

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