Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021

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Das Kabinett hat am 14.10.2020 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen.

Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. 

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