Künftig soll beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden. Zur eindeutigen Identifikation erhalten Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Dafür hat die Bundesregierung nun die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen.
Was verbessert sich dadurch?
Ziel ist es, Unternehmen weiter von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden. Gleichzeitig soll die Regelung dazu beitragen, die Qualität der Registerdaten zu verbessern und ihre Verwaltung durch die Vernetzung der Register effizienter machen.
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