bis 31.12.2020: KfW-Schnell­kre­dit 2020 jetzt auch für Klein­st­un­ter­neh­men und Soloselbstständige

Der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) steht seit dem 09.11.2020 auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze

Um diesen Inhalt vollständig lesen zu können benötigen Sie ein Abonnement

Abonnement erwerben oder Anmelden