Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe können zwischenzeitlich gestellt werden. Das Zuschussprogramm des Bundes, die Überbrückungshilfe II, umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Mit der Förderung der 2. Phase gehen einige Änderungen einher. So wurden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Jetzt können auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Weitere Informationen:
Informations- und Registrierungsportal des Bundes
Bundesfinanzministerium: Verlängerung der Überbückungshilfe
FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer