Ab 02.11.2020: weitere Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Dabei setzt sie jedoch alles daran, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern. Der Schutzschirm für Betroffene wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt.

Die zusätzlichen Maßnahmen treten am 02.11.2020 deutschlandweit in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Sie sollen für die Dauer von vier Wochen gelten.

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