Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 01.07.2022 nimmt Akteur*innen im E-Commerce stärker in die Pflicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten.
Ab dem 05.05.2022 startet der neue Registrierungsprozess und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
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