Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran ändert auch die Corona-Pandemie nichts.
Einkommensteuer – Grundfreibetrag:
Keine Steuern zu zahlen sind bis 9.744 Euro (2020: 9.408 Euro). Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro.
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